8-Punkte-Plan der OG Potsdam

8-Punkte-Plan der OG Potsdam © ADFC | S. Schmalz - OpenStreetMap

8-Punkte-Plan Radverkehrskonzept

Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam möchte das Radverkehrskonzept fortschreiben. Dies muss auf eine solide Basis gestellt werden! Die Ortsgruppe des ADFC Potsdam sieht dafür einen 8-Punkte-Plan vor.

8-Punkte Plan für die Entwicklung und Umsetzung des Radverkehrskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam

1. Gesamtziel:
Radverkehrsanteil (alle Wege) 2030 = 35% (Wachstum 2,5% pro Jahr)

2. Ausbau des Radwegenetzes:
Schaffung eines durchgehenden und lückenlosen Netzwerks von sicheren und einladenden Radwegen sowie Fahrradstraßen in der gesamten Stadt.

  • 10 km neue Radwege pro Jahr
  • Konsequente Trennung des Radverkehrs vom Autoverkehr wo möglich
  • Wo Trennung nicht möglich Tempo 30

3. Verbesserung der bestehenden Infrastruktur:
Errichtung von Radwegen, Fahrradstraßen und sicheren Kreuzungen für Radfahrende.

  • 10 km Qualitätsupdate für bestehende Radwege auf Basis E-Klima Richtlinien und ERA 2025 pro Jahr
  • Abschaffung aller Bettelampeln bis 2027 und Grüne Welle auf Radvorrangrouten
  • 10 km fahrradfreundliche Gestaltung von Tempo30 Zonen pro Jahr (z.B Aufpflasterungen, Fahrradzonen, Begrünungen)

4. Förderung der Verkehrssicherheit:
Signifikante Reduzierung von Unfällen mit Radfahrenden.

  • Reduzierung verletzter Radfahrender um jährlich 20% durch die Umgestaltung von Gefahrenstellen
  • 5 Kreuzungen mit konfliktfreier Ampelschaltung für Radfahrende und rechtsabbiegenden KfZ pro Jahr
  • Einfärbungen und durchgehende Markierungen der Radvorrangrouten

5. Koordinierte Stadtplanung:
Integration von Fahrradinfrastruktur in die Stadtplanung, um eine nahtlose und sichere Verbindung zwischen verschiedenen Stadtteilen zu gewährleisten.

  • Definition eigener verbindlicher fahrradfreundlicher Standards unter Berücksichtigung von ERA, H RSV, etc.
  • Festlegung von Radvorrangrouten mit Anbindung an das Umland und kontinuierliche Umsetzung
  • Priorisierung von Projekten mit dem größten Einfluss auf Radverkehrsanteil bzw. Sicherheit

6. Bürgerbeteiligung, Feedback und Öffentlichkeitsarbeit:

  • Berücksichtigung der Ergebnisse des Fahrradklimatests sowie eine permanente digitale Abfrage und Lösung von Problemstellen
  • Qualitätssicherung und Verkehrsmessung unter Einbindung der Bürger: Innen (z.B. Maiillary und Telraam)
  • Gestaltung von neuen Formen der Fahrradförderung zur verstärkt positiven Wahrnehmung der Möglichkeiten und Vorteile des Radfahrens

7. Gesicherte Finanzierung und Budgetierung:
Ausreichende Bereitstellung finanzieller Mittel für den Ausbau der Radinfrastruktur.

  • Mindestens 30 EUR pro Einwohner pro Jahr (entsprechend Empfehlung Nationaler Radverkehrsplan) sind im Haushalt fest einzuplanen und Ausgaben fortlaufend zu dokumentieren
  • Nach Ablauf eines Haushaltsjahres wird vollständig und transparent zum Mitteleinsatz für Radverkehrsmaßnahmen berichtet

8. Monitoring:

  • Jährliche Messung des Radverkehrsanteils
  • Öffentliche Quartalsberichterstattung zu allen Radverkehrsmaßnahmen durch die Verwaltung (nach Möglichkeit mit begleitender mobiler Messung zur Evaluation der Umsetzungen)
  • Kontinuierliches Nachsteuern bei Maßnahmen, Finanzierung und effizienter Ressourcenzuordnung

Am 15.02.2024 informierte der Radverkehrsveranwortliche der Stadt Potsdam, Torsten von Einem, im Rahmen der 44. Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität über die geplante Erarbeitung und Verabschiedung eines neuen Radverkehrskonzepts bis zum Frühjahr 2026. Bereits jetzt ist absehbar, dass der Maßnahmenkatalog des aktuellen Radverkehrskonzepts von 2017 nicht vollständig umgesetzt werden kann. Insgesamt ist das Radverkehrsnetz bis Ende 2022 um ganze 2,5 km gewachsen und lt. statistischem Jahresbericht zuletzt sogar geschrumpft. Im gleichen Zeitraum ist jedoch die Zahl der verletzten Radfahrenden in der Landeshauptstadt um 18% gestiegen, während im Vergleich dazu die Zahl verletzten PKW-Fahrenden um 16% gesunken ist.

Prof. Philipp Otto, Sprecher des ADFC Potsdam: „Das neue Radverkehrskonzept muss mehr sein als ein ‚weiter so‘. Zu einer ernsthaften Mobilitätspolitik gehören klar definierte Meilensteine, um auf ein vorab definiertes Ziel hinzuarbeiten und die Fähigkeit unterwegs entsprechend nachzusteuern. Dazu gehört auch die finanzielle Absicherung des Gesamtvorhabens. Radinfrastruktur ist bekanntermaßen die günstigste Infrastruktur und erwirtschaftet gleichzeitig einen hohen gesamtgesellschaftlichen Nutzen.“

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https://potsdam.adfc.de/artikel/8-punkte-plan-rvk

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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