Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Potsdam

Fahrradklingel

Fahrradklingel © Stephan Schmalz

Radeln in den Parks und Gärten von Potsdam

Radeln in den Parks und Gärten von Potsdam ist ruhig und schön, weil es dort keinen Autoverkehr gibt. Aber auch hier gelten Regeln, besonders in den Weltkulturerbe-Gärten der Stiftung Schlösser und Gärten von Potsdam.

Radfahren in den Parks von Potsdam

Mit dem E-Mountain-Bike den Berg am Flatow-Turm erklimmen? Das ist für ein paar Radler eine Herausforderung, aber für alle anderen Besucher des Parks kaum zumutbar. Gerade weil die Parks der Stiftung Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ein Weltkulturerbe sind, gelten hier besondere Regeln.

Als Erstes fällt beim Eintritt auf, dass es eine Parkordnung gibt. Diese besagt, dass Radfahren auf den dafür gekennzeichneten Wegen erlaubt, auf allen Anderen aber selbst das Mitführen eines Fahrrades nicht geduldet wird. An den Eingängen der Parks gibt es auch Fahrradständer, um nach dem Abstellen den Park zu Fuß erkunden zu können.

Auf den ausgehängten Karten sind die Wege in den Parks, auf denen das Radeln erlaubt ist, schwarz-weiß gekennzeichnet. Das betrifft die Parks in Babelsberg, in Sanssouci und im Neuen Garten.

Wir freuen uns, per Fahrrad die Parks auf den gekennzeichneten Wegen erleben zu dürfen.

Bitte an die Regeln halten, damit wir weiterhin auch in den Parks Fahrrad fahren dürfen.

Downloads

Radfahren im Park Babelsberg

Radfahren im Park Babelsberg

Copyright: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

4077x4160 px, (JPG, 4 MB)

Radfahren im Park Neuer Garten

Radfahren im Park Neuer Garten

Copyright: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

2125x2224 px, (JPG, 2 MB)

Radfahren im Park Sanssouci

Radfahren im Park Sanssouci

Copyright: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

4115x4206 px, (JPG, 4 MB)

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