Fahrradstraßen in Potsdam
Inzwischen gibt es vier Fahrradstraßen in Potsdam. Welche besonderen Regeln sind hier zu beachten?
Kurze Chronik der Fahrradstraßen seit 2013
Im Juli 2013 wurde die erste Fahrradstraße in Potsdam eröffnet: die Straße am Park Babelsberg. In diesem Zuge wurden vom damaligen Bau-Beigeordneten M. Klipp weitere Fahrradstraßen angekündigt:
- Nebenweg der Berliner Straße
- Nebenweg der Heinrich-Mann-Allee
Im August 2014 wurde dann als Zweites die Nebenstraße der Berliner Straße als Fahrradstraße umgewidmet.
Zwischenzeitlich wurde die Straße in Am Urnenfeld als Fahrradstraße ausgezeichnet.
Seit dem 10. März 2020 gibt es nun als vierte Fahrradstraße, die Nebenstraße der Heinrich-Mann-Allee, die schon lange angekündigt war.
- Seit September 2023 ist nun auch die Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann- und August-Bebel-Straße umgewidmet zur Fahrradstraße
Stückwerk oder Konzept der Stadt
Die Entwicklung der Fahrradstraßen in Potsdam ist sehr langwierig, wie aus der Chronik zu erkennen ist. Grundsätzlich ist die Ausweisung einer Straße zur Fahrradstraße eine gute Idee. In Potsdam ist dies bisher unzusammenhängend und nicht miteinander verknüpft. Die Straßen wurden vorher nicht stark von Kraftfahrzeugen frequentiert, für den Radfahrenden hat sich also kaum etwas geändert.
So könnte eine wichtige Verbindung in Babelsberg auch als Fahrradstraße ausgewiesen werden - die Stahnsdorfer Straße und als Verlängerung die Benzstraße.
Bereits im Radverkehrskonzept von 2017 sind diese aufgeführt. Dort ist die Heinrich-Mann-Allee Nummer 24, die Stahnsdorfer Straße Maßnahme Nummer 28. Bereits im Jahr 2020 wurde dies in Potsdam diskutiert, aber nicht durchgeführt.
Regeln auf Fahrradstraßen
Dies sind die grundsätzlichen Regeln auf Fahrradstraßen:
- Befahren dürfen Fahrradstraßen Fahrräder. Wenn ein Zusatzschild (Straßenverkehrsordnung [StVO]) das Zeichen mit der Nummer 244) angebracht ist, dürfen dann auch die darauf angegebenen Fahrzeuge dort fahren, beispielsweise Anwohner-PKW oder -Krafträder.
- Fußgänger, Rollerfahrer oder Inline-Skater dürfen die Fahrbahn, wie sonst auch, nicht benutzen!
- Wenn Autos dort fahren dürfen, können diese dort geparkt werden.
- Radler haben auf dieser Straße Vorrang, sie dürfen sogar nebeneinander fahren. Autos dürfen Radler überholen, müssen aber wie überall 1,5 m Abstand halten.
- Alle Fahrzeuge, also auch Fahrradfahrer, dürfen maximal 30 km/h schnell fahren. Radler bestimmen das Tempo, auch wenn ein Kraftfahrzeug nicht überholen kann.
- Es gibt keine besonderen Vorfahrtsregeln. Wenn keine Vorfahrtsschilder aufgestellt sind, gilt rechts vor links – dann hat auch ein von rechts kommendes Kraftfahrzeug Vorfahrt.
Grundsätzlich gilt auch hier der § 1, der StVO:
- (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.