Trotz Nachbesserungen der Regierungsfraktionen: Verkehrswendebündnis enttäuscht

Der Entwurf für den Doppelhaushalt bleibt hinter den Zielen der Regierungskoalition zurück. Auch mit den angekündigten Änderungen lässt die Verkehrswende weiter auf sich warten.

Die laufende Klimakonferenz zeigt, dass die Industriestaaten (einschließlich Deutschland) drastisch hinter ihren Klimazielen zurückhängen. Trotzdem geht dieRegierung bei der Verkehrswende nur kleine Schritte voran.
„Mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 und auch mit den heute vorgestellten Änderungen der Regierungsfraktionen wird Brandenburg seine Klimaziele im Verkehr klar verfehlen. Eine Verkehrswende sieht anders aus.“, kommentiert Franziska Sperfeld, Vorsitzende des BUND Brandenburg und Vertreterin des Bündnis‘ Verkehrswende im Dialogprozess mit der Landesregierung.

Filibert Heim von Fridays for Future Brandenburg, ergänzt: „Die laufende Klimakonferenz in Ägypten zeigt, dass eine Begrenzung der Klimakatastrophe nur möglich ist, wenn wir endlich konsequent das Ruder herumreißen und weitreichende Maßnahmen umsetzen. Die Landesregierung hat im August 2022 ihre Sektorziele auch für den Verkehr beschlossen. Wenn der Doppelhaushalt nicht die Weichen für die Verkehrswende stellt, dann sind diese Klimaziele schon jetzt lächerlich, obwohl sie angesichts der bestehenden
Klimakrise ohnehin unzureichend sind.“


Radverkehr muss endlich ins Rollen gebracht werden

Die vom Verkehrsminister geplante Kürzung der Gelder für den Radverkehr soll zwar im Landtag zurückgenommen werden, gleichzeitig steigen aber auch die Gelder für den Straßenbau wieder. „Die heute in Aussicht gestellte Korrektur der Radverkehrsfinanzierung ist das Mindeste, was wir erwartet haben, greift aber viel zu kurz. Die Gelder reichen bei weitem nicht, damit die Koalition ihr selbst gestecktes Ziel erreicht, nämlich den Radverkehrsanteil in Brandenburg bis 2030 zu verdoppeln. Von Verkehrsminister Beermann erwarten wir, dass er in den nächsten zwei Jahren eine klare Priorität auf den Radverkehr legt. Der vorhandene Investitionsstau muss endlich beseitigt und ein attraktives
Radnetz Brandenburg 2030 konkret angegangen werden!“, kommentiert Christian Wessel, stellvertretender Vorsitzender des ADFC Brandenburg.


Öffentlicher Nahverkehr bleibt unterfinanziert

Besonders prekär ist die Situation beim öffentlichen Nahverkehr. Die Verkehrsunternehmen benötigen allein 15 Millionen Euro pro Jahr, um die gestiegenen Energiekosten aufzufangen, ohne Fahrpläne zusammenstreichen zu müssen. Diese Mittel fehlen im Landeshaushalt weiterhin. „Damit die Menschen in allen Teilen Brandenburgs das angekündigte 49-Euro-Deutschlandticket nutzen und das Auto öfter stehenlassen können, braucht es darüber hinaus einen umfassenden Ausbau des ÖPNV-Angebots. Jenseits der bereits begonnenen i2030-Projekte fehlt davon jede Spur. Gelder für
die Modernisierung der „Schorfheide-Bahn“ (RB63) und der Prignitzer Nord-Süd-Verbindung (RB73/74) sind nicht eingeplant. Auch das versprochene Reaktivierungsprogramm für stillgelegte Bahnstrecken und Bahnhöfe sucht man im Haushalt vergebens. Für die Verkehrswende stehen die Signale damit weiterhin auf Rot.“, fasst Fritz Viertel als Landesvorsitzender des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zusammen.Fazit: Verkehrswende bleibt im Landeshaushalt fast nicht erkennbar Die angekündigten Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum Verkehrshaushalt korrigieren einige Fehlansätze des Verkehrsministeriums. Die Verkehrswende, wie sie von Minister Beermann und der gesamten Koalition versprochen wird, ist in diesem Landeshaushalt allerdings auch weiterhin fast nicht erkennbar. Dafür wären jährliche Mehrausgaben von 220 Millionen Euro für Bahn und Bus, Fahrrad- und Fußverkehr erforderlich – wie ein Gutachten im Auftrag des Verkehrsministeriums schon 2021 errechnet hat.


Die Forderungen des Bündnis Verkehrswende Brandenburg mit Zuordnung zu den einzelnen
Haushaltstiteln finden Sie hier: www.verkehrswende-brandenburg.de


Im Bündnis Verkehrswende Brandenburg jetzt! engagieren sich folgende Verbände und initiativen:,
ADFC Brandenburg, Argus Potsdam, die Brandenburgische Studierendenvertretung, BUND
Brandenburg die BUND Jugend, Changing Cities, der Deutsche Bahnkundenverband, die
Eisenbahnverkehrsgewerkschaft (EVG), Fridays For Future Brandenburg, die Gewerkschaft der
Lokomotivführer (GDL), Greenpeace, die Grüne Liga Brandenburg, Potsdam autofrei, das
Umweltbüro der Evangelischen Kirche, der ökologische Verkehrsclub VCD Brandenburg und der
Verband der deutschen Verkehrsunternehmen Ost (VDV Ost).
 


https://potsdam.adfc.de/pressemitteilung/trotz-nachbesserungen-der-regierungsfraktionen-verkehrswendebuendnis-enttaeuscht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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