Innenstadt Potsdam

Brandenburger Tor Potsdam mit Radverkehr © Stephan Schmalz

Innenstadt-Straßenräume neu denken - eine Stellungnahme

Die Stadtverwaltung plant die Innenstadt attraktiver und autofreier zu gestalten. Die Ortsgruppe Potsdam des ADFC hat einen kritischen Blick auf die Planungen geworfen:

Neue Planungen zur verkehrsberuhigten Innenstadt Potsdam

Die Stadtverwaltung hat neue Planungen veröffentlicht und diese sollen in der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 25. Januar diskutiert und beschlossen werden.

Hier ist nun unsere Stellungnahme dazu:

Ortsgruppe Potsdam ADFC                                                                                                  16. November 2022

Stellungnahme zum Projekt der Stadt Potsdam „Straßenräume – neu denken“

Im September 2022 hat die LH Potsdam ihr Konzept für die Neuregelung des Innenstadtverkehrs der Öffentlichkeit vorgestellt. Der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD), Ortsgruppe Potsdam, hat dazu in einer umfangreichen Stellungnahme sein Konzept vorgelegt. Darin finden wir viele Forderungen und Anregungen, die die Stadtverwaltung hoffentlich ernsthaft prüfen wird.

Nunmehr möchte sich die Ortsgruppe Potsdam des ADFC, vertreten durch die beiden Verfasser, an der Meinungsbildung beteiligen und einige Grundsatzthemen in gebotener Kürze bewerten, die aus Sicht der Radfahrerinnen und Radfahrer von Bedeutung sind. Die Themen:

  1. Radwegeachsen (Vorrangrouten)
  2. Freigabe der neuen Fußgängerzonen für den Radverkehr
  3. Pflasterqualität (geschnittenes Pflaster)
  4. Mischnutzung Fuß- und Radverkehr auf Gehwegen
  5. Umbau Charlottenstraße

  1. Radwegeachsen
    • A) Innerhalb des Planungsgebietes gibt es in Ost-West-Richtung keine Verbindungsachse für Radfahrende durch die Innenstadt. Dafür bietet sich die Gutenbergstraße an (vom Brandenburger Tor/Schopenhauerstraße bis zur Hebbelstraße). Da aber die jeweiligen Fahrwege über den Planungsbereich hinaus benötigt werden, dürfen sie dort nicht enden. Die unbefriedigenden Verkehrssituationen am Brandenburger Tor bzw. bis zur Humboldtbrücke müssen mitgedacht und neu geordnet werden.
    • B) Ferner fehlt eine Nord-Süd-Achse durch die Innenstadt. Wir halten dafür in direkter Verlängerung der Jägerallee die Lindenallee für geeignet (vom Jägertor bis zur Charlottenstraße).
    • C) Wir schließen uns daher den Forderungen des VCD an, zwei Vorrangrouten für den Radverkehr zu schaffen.

  2. Die Stadt will drei neue Fußgängerzonen einführen.
    • A) Verlängerung der Fußgängerzone Brandenburger Straße bis Am Bassin/ Kirche St. Peter und Paul bis 2024. Das ist eigentlich keine neue Idee, da die Entscheidung schon vor Jahren gefallen ist. Wir möchten prüfen lassen, ob auf diesem kurzen Stück der Radverkehr als Verbindung zum Bassinplatz mit seinem Markt zugelassen bleibt.
    • B) Umwidmung der Mittelstraße (Holländisches Viertel) von der F.-Ebert-Straße bis zur Kreuzung Benkertstraße bis 2024. Wir unterstützen die Planung, meinen jedoch, dass Radverkehr zulässig bleiben sollte. Die langjährige Diskussion zu dem Thema kann damit hoffentlich endlich abgeschlossen werden.
    • C) Darüber hinaus setzen auch wir uns dafür ein, die anderen Straßenzüge des Holländischen Viertel mit einzubeziehen.
    • D) Umwidmung der Dortustraße zur Fußgängerzone mit ausdrücklicher Freigabe des Radverkehrs ab 2024. Die Planung findet unsere Zustimmung. (S. auch 3 A)
    • E) Widersprüchliche Angaben finden wir zu dem Abschnitt Lindenstraße zwischen Brandenburger Straße und Gutenbergstraße. Soll hier eine Fußgängerzone entstehen?

  3. Pflasterqualität
    • A) In der Innenstadt gibt es aus Gründen des Denkmalschutzes auf der Fahrbahn fast ausschließlich Straßenpflaster, mal gröber, mal feiner. Die Stadt verspricht, mittelfristig (ab 2024) eine Lösung für die künftige Fußgängerzone Dortustraße anzubieten: „Pflasterverbesserung“; ob damit geschnittenes Pflaster gemeint ist, wird nicht deutlich.  Entsprechende Verbesserung wünschen wir uns auch für die künftige Fußgängerzone Mittelstraße.
    • B) Gutenbergstraße und Lindenstraße lassen im jetzigen Zustand (grobes Pflaster) keine bequeme und sichere Fahrweise zu. In der Praxis weichen die meisten Radfahrenden auf die Gehwege aus, insbesondere in der Lindenstraße auf Grund der sehr breiten Gehwege. Diese Straßenzüge rufen geradezu dazu, in Breite eines Radstreifens mit geschnittenem Pflaster versehen zu werden. Erfreulicherweise könnte ab 2024 mit einer Pflasterverbesserung in der Gutenbergstraße gerechnet werden.

  4. Mischnutzung Fuß- und Radverkehr auf Gehwegen
    • A) Nach Einsicht in die Planungsdarstellung müssen wir annehmen, dass die Stadt meint, den Radverkehr in der Gutenbergstraße zwischen F.-Ebert-Straße und Schopenhauerstraße auf den beidseitigen Gehwegen entlang führen zu müssen. Die Gehwege sind nur 2,6 m bzw. 2,5 m breit. Wir lehnen diese Absicht ab. Das wäre geradezu absurd in Anbetracht zahlreicher großer und kleiner Ladengeschäfte mit Verkaufsbetrieb und einiger Gaststätten.
    • B) Auch auf den Gehwegen der Lindenstraße soll nach Planung der Stadt Radverkehr stattfinden. Die Zeichnungen weisen aus, dass die Gehwege von Gastronomiemöbeln und Werbeaufsteller freigehalten werden sollen; für die Gastronomie sollen eigene Straßenräume am Fahrbahnrand zwischen den Bäumen geschaffen werden. Die bereinigte Gehwegbreite würde dann 4,3 m bzw. 4,8 m betragen.
      U. E. ist abzuwägen: Weiterhin Radverkehr auf der Fahrbahn mit seinem unbequemen Pflaster oder bis zu einer Pflasterverbesserung Radverkehr mit entsprechenden Markierungen auf dem Gehweg.

  5. Umbau Charlottenstraße
    • Die Charlottenstraße wird bereits heute als Umgehungsachse der Innenstadt für den Radverkehr gerne genutzt. Wir unterstützen die Reduzierung von PKW-Parkplätzen zugunsten breiter Radstreifen. Wie bei der vorgeschlagenen Ost-West-Achse ausgeführt (Nr. 1 A), ist an der Mittelbrandenburgischen Sparkasse die Verkehrssituation schwierig. Deswegen fordern wir, bereits jetzt eine bessere Anbindung an die Zeppelinstraße in westliche Richtung bzw. an die Schopenhauerstraße in nördliche Richtung mit einzuplanen.

für die Ortsgruppe Potsdam Ulrike Leitner und Detlev Strunk

Die Ortsgruppe des VCD hat eine weitere, ausführliche Stellungnahme zur Planung der Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht, diese ist hier abrufbar.


https://potsdam.adfc.de/pressemitteilung/stadtplanung-2023-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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